Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2026/2027
Eltern und Erziehungsberechtigte können Ihre Kinder, die im Jahr 2026 eingeschult werden, an der Grundschule anmelden. Die schriftliche Anmeldung muss bis zum 2. Oktober 2025 erfolgen. Das betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden.
Wenn Eltern ihr Kind früher einschulen möchten, bekommen sie das Anmeldeformular im Rathaus der Gemeinde Anröchte oder auf unserer Homepage (Hier Klicken, um das Anmeldeformular herunterzuladen).
Eine Anmeldung per E-Mail ist leider nicht möglich, da das unterschriebene Originalanmeldeformular als verbindliche Anmeldung vorliegen muss. Eine Kopie des Familienstammbuches ist nicht erforderlich.
Bitte denken Sie daran, evtl. fehlende Schutzimpfungen bis zur Schuluntersuchung, spätestens aber bis zum Schulbeginn nachzuholen.
Wir bitten um Einreichen einer Kopie des Masernimpfschutzes bei der Anmeldung.
Grundsätzlich gilt: Ihrem Kind steht der nächstgelegene Schulstandort zu. Dieser wird auf Grundlage Ihres Wohnortes festgelegt und stellt den regulären Schulbesuch sicher – auch im Hinblick auf vorhandene Busverbindungen und eine geregelte Schülerbeförderung. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, einen anderen Schulstandort für Ihr Kind zu wählen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall Folgendes:
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zum nächstgelegenen Schulstandort
- Können für den Schulweg bestehende Busverbindungen genutzt werden, so sind anteilig die Buskosten zu tragen.
- Die Vorgaben des Schulträgers zur Klassenbildung und den festgelegten Aufnahmekapazitäten müssen beachtet werden.
Bei Fragen zur Einschulung rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.